Qualität entscheidet
In diesem Zusammenhang liegt uns die externe Kontrolle sehr am Herzen, denn nur so können wir den hohen Standard unserer Einrichtung halten und vor allem auch glaubwürdig belegen.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) hat im Dezember 2013 das Caritasheim Bensheim auf Herz und Nieren geprüft. Dabei gab es für unsere Einrichtung eine sehr gute Bewertung. Mit einem Notendurchschnitt von 1,2 (Schulnote) lagen wir noch unter dem Mittelwert vergleichbarer hessischen Einrichtungen.
Bundesweit einheitliche Bewertungsstandards
Der GKV-Spitzenverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen haben sich im Dezember 2008 unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) auf eine Systematik geeinigt, nach der die Qualität der Leistungen von stationären Pflegeeinrichtungen künftig veröffentlicht werden soll.
Noten bilden die Qualität von Einrichtungen ab
Pflegebedürftige und Angehörige können sich mit Hilfe von Noten auf einen Blick über die Qualität von Pflegeheimen informieren. Dies soll zur Qualitätsverbesserung und Verbraucherfreundlichkeit beitragen. Grundlage der Veröffentlichung sind die Ergebnisse von MDK-Qualitätsprüfungen und anderen gleichwertigen Prüfungen. Jährlich müssen die Medizinischen Dienste alle ambulanten und stationären Einrichtungen im Auftrag der Pflegekassen einmal prüfen. Die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität werden veröffentlicht . So sieht es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, in § 115 Abs.1a vor.