Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege dient dazu, pflegende Angehörige zeitweise zu entlasten, etwa bei Urlaub, Kur oder Erkrankung. Oftmals wird diese auch genutzt, wenn der gesundheitliche Zustand des Pflegebedürftigen sich kurzzeitig verschlechtert oder die Pflegeperson überfordert ist. Kurzzeitpflege kann auch direkt nach einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen werden. Dies betrifft vor allem Menschen, die alleine leben und sich nach der Entlassung nicht sofort eigenständig versorgen können. Es bleibt dann genug Zeit, die neue Lebenssituation den Bedürfnissen anzupassen.
Bei der Kurzzeitpflege werden alte und pflegebedürftige Menschen vorübergehend stationär in unserer Pflegeeinrichtung aufgenommen. Der Aufenthalt kann eine Woche, 14 Tage und länger dauern. Ihre Angehörigen werden bei uns gepflegt und betreut unter Berücksichtigung ihrer Gewohnheiten.
Kurzzeitpflege hilft auch bei der Entscheidung, ob ein Heimeinzug sinnvoll ist. So nutzen viele Gäste dieses Angebot als ein "Probewohnen".
Verhinderungspflege (inhaltlich gleich der Kurzzeitpflege) wird zusätzlich von den Pflegekassen dann bezahlt, wenn Sie Ihren Angehörigen mindestens ein halbes Jahr zu Hause selbst gepflegt und versorgt haben.
Bei Fragen zu Kurzzeitpflege und Heimaufnahme wenden Sie sich an unseren Sozialen Dienst.