Informationen Kurzzeitpflege
Information und Rechenbeispiel
Zur Kurzzeitpflege im Caritasheim geben wir Ihnen gerne folgende Informationen:
- Für die Kurzzeitpflege stehen drei Einzelzimmer (im 1., 2. und 3. Stock) zur Verfügung.
- Die derzeitigen Kosten für die Kurzzeitpflege entnehmen Sie bitte unserer beigefügten Anlage.
- Die Zimmer sind komplett möbliert, haben eine eigene Nasszelle (im 1. und 2. Stock mit Dusche) und sind jeweils mit Fernseher ausgestattet.
- Es werden vier Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Kaffee, Abendessen) sowie Zwischenmahlzeiten angeboten. Ein aktueller Speiseplan hängt in jedem Wohnbereich aus. Unsere MitarbeiterInnen begleiten Sie gerne zum Speiseraum.
- Im Caritasheim sind rund um die Uhr MitarbeiterInnen beschäftigt, die Ihren Angehörigen auch nach 19.00 Uhr die Haustür öffnen (Seiteneingang). Auf Wunsch erhalten sie einen Zimmer- und Hausschlüssel.
- Sie haben die Möglichkeit, an allen im Haus stattfindenden Veranstaltungen und Gottesdiensten teilzunehmen. Die jeweiligen Termine entnehmen Sie bitte den Veranstaltungskalendern in den Wohnbereichen.
- Auf Wunsch unseres Gastes stellen wir gerne ein Telefon bereit. Die Kosten hierfür betragen 10 € pro Woche - inkl. Gesprächsgebühren - und werden ab Bereitstellung fällig. Bitte wenden Sie sich an unsere Verwaltung.
- Süßigkeiten und andere Kleinigkeiten erhalten Sie an unserem Kiosk in der Cafeteria. Dieser ist einmal wöchentlich für eine Stunde geöffnet. Briefmarken erhalten Sie an der Anmeldung.
- Für die Zeit der Kurzzeitpflege können Sie Ihre Tageszeitung unter unserer Anschrift erhalten. Hierzu genügt ein kurzer Anruf bei Ihrer Zeitung. Wir sorgen dafür, dass Ihnen die Post täglich ins Zimmer gebracht wird.
Woran sollten Sie vor dem Kurzzeitpflegeaufenthalt denken:
Bitte bringen sie ausreichend Kleidung, Pflegemittel, Medikamente (wichtig!) und ggf. Einlagen für die Dauer der Kurzzeitpflege mit. Von uns erhalten Sie Bettwäsche, Handtücher und Waschhandschuhe. Denken Sie bitte auch an Ihre Krankenversicherungskarte (Chip-Karte), die Sie auf dem Wohnbereich abgeben können.
Folgende Informationen bzw. Unterlagen benötigen wir von Ihnen:
- einen ausgefüllten und unterschriebenen Meldebogen / Anamnesebogen,
- eine verbindliche schriftliche Zusage für den vereinbarten Zeitraum,
- eine Bescheinigung über den Pflegegrad laut Pflegeversicherungsgesetz (Kopie eines Schreibens, aus dem hervorgeht, in welchen Pflegegrad Sie ggf. eingestuft sind),
- einen Leistungs- oder Bewilligungsbescheid der Pflegekasse.
Sobald der Zeitraum der Kurzzeitpflege feststeht, melden Sie diesen bitte umgehend der Pflegekasse. Diese wird sodann prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe ein Zuschuss zur Kurzzeitpflege gezahlt wird.
- eine ärztliche Bescheinigung des Hausarztes mit Medikamentenplan, sowie der Information, dass keine ansteckenden Krankheiten vorliegen.
- eine ärztliche Bescheinigung zur Aufnahme in ein Altenheim nach § 36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (das entsprechende Formular erhalten Sie von uns).
- die Angabe mindestens einer Anschrift auf dem Meldebogen, unter der im Notfall Angehörige zu erreichen sind,
- die Angabe auf dem Meldebogen, welcher Arzt Sie bei Bedarf während Ihres Aufenthalts behandeln soll,
- eine Einzugsermächtigung (Ihr Eigenanteil wird von unserer Verwaltung von Ihrem Konto eingezogen).
Bitte wenden Sie sich zwecks Einreichung der Unterlagen an unseren Sozialen Dienst.